
Jahreshauptversammlung
Zur ordentlichen Jahreshauptversammlung erhalten unsere Mitglieder Satzungsgerecht eine schriftliche Einladung.
Alle teilnehmenden Mitglieder entscheiden währende der Versammlung die grundlegenden Angelegenheiten des Vereins: So z.B. wählt Sie den Vorstand, beschließt die Satzung und hat das Recht auf Auskunft vom Vorstand.